Allgemeine Geschäftsbedingungen der WITEGA
Laboratorien
Berlin-Adlershof GmbH
1. Allgemeines Bestimmungen, Vertragsschluss
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche Lieferungen und Leistungen der WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof
GmbH. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere auch allgemeine
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, kommen nur zur Anwendung, wenn dies
schriftlich vereinbart ist.
1.2 Wir verkaufen unsere Ware nur an Käufer, die nach den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen berechtigt sind, unsere Produkte zu besitzen.
Lieferungen an Privatpersonen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
1.3 Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, vier Wochen
gültig.
1.4 Aufträge und Bestellungen an die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof
GmbH sind ohne anderslautende Regelung schriftlich zu erteilen. Die WITEGA
Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH erstellt ihrerseits eine schriftliche
Auftragsbestätigung. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch
auftragsgerechte Leistungserbringung und/oder Lieferung ersetzt werden.
Bestellungen gelten als Angebote auf den Abschluss eines Vertrages, dessen
Ablehnung wir uns vorbehalten. Eine schriftliche Vertragsbestätigung ist nicht
erforderlich. Bei Vertragsablehnung ist der Besteller umgehend zu informieren.
Auftragsänderungen sind der WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH
schriftlich mitzuteilen. Die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH wird sich
im Rahmen des Zumutbaren bemühen, den veränderten Anforderungen der Auftraggeber
gerecht zu werden. Sie behält sich aber eine Überprüfung der Konditionen und
Lieferbedingungen ausdrücklich vor.
1.5 Soweit wir uns mit einer Stornierung oder einem Vertragsrücktritt
einverstanden erklären, sind durch den Besteller die entstandenen Aufwendungen
zu ersetzen.
1.6 Die Produkte der WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH sind für
Laboratoriums- und Forschungszwecke bestimmt und dürfen, falls nicht
ausdrücklich vereinbart, nicht auf andere Weise verwendet werden, insbesondere
nicht als pharmazeutische Wirkstoffe, für in-vivo diagnostische Zwecke, als
Zusätze in Nahrungs- und Futtermitteln, Human- und Tierarzneimitteln sowie
Kosmetika oder für andere gewerbliche Anwendungen.
2. Qualitäts-, Spezifikations- und Verwendungsangaben
Unsere gelieferten Produkte entsprechen den Qualitätsangaben und
Spezifikationen, wie sie auf dem Substanzbegleitschein angegeben sind. Bei
Abweichungen von Angaben auf sonstigen Lieferpapieren sind die Angaben auf dem
Substanzbegleitschein maßgebend. Produktzertifikate und Prüfscheine erstellen
wir nur auf besondere Kundenanforderung; sie beziehen sich jeweils auf eine
bestimmte Charge. Sämtliche Angaben auf Substanzbegleitscheinen, Etiketten,
Produktzertifikaten und Prüfscheinen beziehen sich ausschließlich auf die
vertragsgemäße Beschaffenheit unserer Produkte. Sie beinhalten keine
Eigenschaftszusicherung und stellen deshalb keine Absicherung gegen mögliche
Mangelfolgeschäden dar.
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich als Abgabepreise ohne Mehrwertsteuer.
Alle sonstigen Kosten, wie z.B. für Frachten, Zölle, Versicherungsprämien und
eventuell gewünschte oder erforderliche Sonderverpackung werden zusätzlich
berechnet.
3.2 Aufträge im Werte ab 100,00 € liefern wir inklusive Verpackung frei
Haus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Übergabe der Ware an den
Transporteur geht die Gefahr auf den Besteller über. Bei Lieferung in andere
Länder wird ein Zuschlag nach unserer jeweils gültigen Versandkostenliste
erhoben. Bei Lieferungen ins Ausland sind anfallende Zölle, Steuern,
Versandkosten etc. vom Käufer zu tragen.
3.3 Für Aufträge bis 100,00 € berechnen wir einen Verpackungs- und
Frachtzuschlag in der Höhe von 15,00 € (zzgl. MwSt).
4. Zahlung und Verrechnung
4.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Gerät der Besteller mit
seinen Zahlungen in Verzug, behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen,
soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Ein höherer Verzugsschaden
wird dadurch nicht ausgeschlossen.
4.2 Ein Zurückbehaltungsrecht in zulässigem Umfang steht dem Besteller
nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechung
mit Gegenforderungen durch den Besteller ist nur insoweit zulässig, als diese
von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Verpackung und Versand
5.1 Die Verpackung und der Versand unserer Produkte entsprechen den
Sicherheitsanforderungen der Gefahrgutvorschriften in ihrer jeweils gültigen
Fassung.
6. Umfang der Lieferung, Lieferfristen und -termine
6.1 Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass
wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die
Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der
eventuell erforderlichen Genehmigungen. Etwaige vom Käufer innerhalb der
Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes
verlängern die Lieferfrist entsprechend.
6.2 Teillieferungen sind zulässig.
6.3 Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse berechtigt uns, die
Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Als unvorhergesehenes Ereignis gelten solche Umstände, die wir
mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können,
z.B. Krieg, währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen,
innere Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Streiks, Aussperrungen, unverschuldete
Nichtbelieferung mit Vormaterial, Verkehrs- und Betriebsstörungen und sonstige
Fälle höherer Gewalt, durch die die Erfüllung des Liefervertrags gefährdet,
wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. In diesem Fall sind wir
berechtigt, ohne Gewährung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten. Der
Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder
innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, so kann der
Besteller vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen und Teilleistungen kann der
Besteller nicht zurückweisen.
6.4 Falls wir in Verzug geraten, so muss uns der Besteller schriftlich
eine angemessene Nachfrist setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der
Liefergegenstand durch uns nicht zum Versand gebracht, so ist der Besteller
berechtigt, nach Fristablauf für diejenigen Mengen zurückzutreten, die bis zum
Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Können zugesicherte Fristen nicht
eingehalten werden, steht dem Auftraggeber ausschliesslich ein Rücktrittsrecht
zu. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis
zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich
aus welchem Rechtsgrund, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete
Forderungen geleistet worden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.
7.2 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware
durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.
7.3 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere
Forderung um insgesamt 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit
zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Bei Erhalt der Leistung hat der Auftraggeber sie sofort zu prüfen.
Erkennbare Fehler oder Mängel sind innerhalb von 10 Tagen, nicht erkennbare
Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Im Falle eines Mangels steht der
WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH vorerst ein Recht auf Nachbesserung in
angemessener Frist zu. Erfolgt die Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder
schlecht, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aller Art, sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften,
insbesondere betreffend Haftung für absichtliches oder grobfahrlässiges
Verhalten.
8.2 Kommen wir vorstehender Gewährleistungsverpflichtung nicht nach oder
schlägt diese fehl, so steht dem Besteller das Recht auf Herabsetzung der
Vergütung oder nach seiner Wahl auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
zu; die Gewährleistungspflicht gilt als fehlgeschlagen, wenn ein Mangel trotz
zweimaligen Ersatzlieferungs- oder Nachbesserungsversuchs nicht behoben ist.
8.3 Andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht
im Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Beim Fehlen
zugesicherter Eigenschaften können Schadenersatzansprüche nur insoweit geltend
gemacht werden, als der Besteller durch die Zusicherung gerade gegen Schäden der
eingetretenen Art abgesichert werden sollte. Entgangener Gewinn und andere
Vermögensschäden sind nicht ersatzfähig.
8.4 Der Auftraggeber verpackt und kennzeichnet Probengefässe, die
Material mit erhöhtem Handhabungsrisiko enthalten (z.B. Explosivität, Toxizität,
Karzinogenität, Radioaktivität, biologische Gefahren, HIV etc.), nach den
gültigen Richtlinien. Er versorgt die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH
ferner mit allen ihm zugänglichen Unterlagen über bekannte Risiken des
gelieferten bzw. des herzustellenden Materials (z.B. "Product Safety Data Sheets"
etc.). Ansonsten haftet er für Sach- und Personenschäden, die durch solche
Stoffe verursacht werden. Die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH ist
berechtigt bei Bekanntwerden von durch den Auftraggeber trotz Kenntnis nicht
übermittelter Informationen zu Gefahrenrisiken der herzustellenden Substanz vom
Vertrag zurückzutreten und die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung
zu stellen.
9. Geheimhaltung
Die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH und der Auftraggeber verpflichten
sich auf Gegenseitigkeit, Informationen, welche sie im Rahmen der
Auftragsbearbeitung von der anderen Partei erhalten haben, geheim zu halten. Im
einzelnen verpflichten sie sich:
- Die Information ausschliesslich zum vorgesehenen Zwecke zu verwenden,
- Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Partners die Informationen
keinem Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen.
- Auf Verlangen des Partners sämtliche vom Partner gelieferte Dokumente mit
vertraulichem Inhalt oder Muster zurückzugeben oder zu vernichten.
- Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Partners keine Dokumente mit
vertraulichem Inhalt zu kopieren.
Pressemitteilungen und wissenschaftliche Publikationen, die vertrauliche
Informationen enthalten, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des
Partners.
10. Allgemeine Haftungsbegrenzung
10.1 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes
geregelt ist, haftet die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH auf
Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine
wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.
10.2 Sämtliche Ansprüche gegen die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof
GmbH , gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr,
soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen oder durch diese
Allgemeinen Geschäftsbedingung vereinbart sind.
10.3 Von den vorstehenden Regelungen bleiben Ansprüche wegen
Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für unsere Lieferungen und
Leistungen ist der Geschäftssitz der WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH
(Berlin, BRD).
11.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt nur
das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es soll dann anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und
Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.